Förderprogramm "PV macht Schule"

Das neue Förderprogramm hat zum Ziel, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf oö. Schulen zu ermöglichen und das Thema Ökostrom sowie Stromsparen in der Schule zu unterstützen.


Fragen & Antworten zum "Landesförderprogramm für Photovoltaikanlagen auf Oberösterreichs Schulen"



Wer wird gefördert?

Die Förderaktion richtet sich an oö. Schulen, die im oö. Schulführer angeführt sind - Bundesschulen werden nicht gefördert.

 

Wer stellt den Förderantrag?

Den Förderantrag stellt der/die Schulleiter/in nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulerhalter.
Formal ist der Schulerhalter Antragsteller oder - sofern gegeben - eine bestehende eigene Rechtsperson im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit von Schulen.

 

Was wird gefördert?

Netzgekoppelte Photovoltaikanlagen von 0,5 bis 3 kWpeak Leistung, die auf oö. Schulen (keine Bundesschulen) neu errichtet werden. Der erzeugte Strom muss überwiegend selbst verbraucht werden (Jahresbilanz). 

Hinweis: Allfällige durch die Photovoltaikanlage erforderliche Investitionen in die Infrastruktur der Schulen sind vom Förderprogramm nicht erfasst.

 

Wie hoch wird gefördert?

Die Förderung beträgt maximal 2.000 Euro/kWpeak. Befindet sich die Schule in einer Gemeinde, die aktiv am Programm Energiespargemeinde oder dem Programm Klimarettungsgemeinde des Landes Oberösterreich teilnimmt (EGEM Förderzusage durch das Land Oberösterreich liegt vor oder Klimarettungsbeitrittserklärung unterfertigt), erhöht sich die Förderhöhe um 500 Euro/kWpeak.

Die maximale Förderungsintensität  ist mit 75% der anrechenbaren Investitionskosten begrenzt.
Sind AntragstellerInnen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zum Vorsteuerabzug berechtigt, sind die anrechenbaren Investitionskosten ohne Umsatzsteuer zu bemessen.

Angeregt wird, eine Finanzierung der vom Förderprogramm nicht erfassten Mittel, entweder aus den durch die Stromerzeugung reduzierten Betriebskosten und/oder durch das Lukrieren von Drittmitteln sicher zu stellen.

 

Wie erfolgt die Teilnahme am Förderprogramm?

Die Antragstellung erfolgt zweistufig:
1. Anmeldung zur Aktion
2. Antragstellung

 

Welche Daten sind zur Anmeldung erforderlich?

Folgende Angabe sind erforderlich:

  • Name der Schule
  • verantwortliche/r Ansprechpartner/in
  • geplante technische Anlagedaten (Anlagengröße, Aufstellungsort)
  • geplante Restfinanzierung der Anlage
  • Stromverbrauchsdaten der Schule

Die Anmeldungen werden gemäß ihrem Eintreffen bei der Förderstelle gereiht. Eine Anmeldung war bis zum 31.7.2012 möglich.

Welche fachlichen Kriterien sind zu erfüllen?

  • Der Stromertrag der Photovoltaikanlage ist mittels Anzeige an einer gut sichtbaren Stelle in der Schule anzuzeigen.
  • Eine Person der teilnehmenden Schule muss am Trainingsseminar des OÖ Energiesparverbandes "Photovoltaik für O.Ö. Schulen" teilnehmen (keine Teilnahmekosten).
  • Der Stromverbrauch der Schule muss analysiert werden (siehe z.B. www.stromsparenjetzt.at).
  • Der monatliche Ertrag der Photovoltaikanlage ist zumindest die nächsten drei Jahre in einer vom Land Oberösterreich benannten Internetdatenbank einzutragen.
  • Das Thema Photovoltaik wird - möglichst klassenübergreifend - in einem Projekt bearbeitet (dazu wird auch Unterstützung durch das Land Oberösterreich/OÖ Energiesparverband zur Verfügung gestellt).
  • Die Anlage muss spätestens 2 Jahre nach schriftlicher Zusage des Investitionszuschusses in Betrieb genommen werden.
  • An der Schule wird ein Schild "Oberösterreichische Solarschule – gefördert vom Land Oberösterreich" sichtbar angebracht. (Anmerkung: Das Schild wird im Rahmen der Förderabwicklung vom Land Oberösterreich zur Verfügung gestellt. Die Außenmaße dieses Schildes sind ca. 21 x 29,7 cm - siehe Vorschau).

 

Welche allgemeinen Kriterien sind zu erfüllen?

  • Der Antrag auf Landesförderung muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der Landesförderungsstelle einlangen.
  • Vorliegen aller für die Errichtung erforderlichen Genehmigungen.
  • Vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung in Oberösterreich bzw. den Allgemeinen Förderungs­richt­linien des Landes OÖ.
  • Die Antragstellerin verpflichtet sich, die mit einer Förderung des Landes Oberösterreich erzielten Projektergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
  • Eine Doppelförderung durch dieses Förderprogramm und das Bundesökostromgesetz oder die Förderung für Klima- und Energiemodellregionen durch den Klima- und Energiefonds ist ausgeschlossen.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.

 

Welche Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?

  • Antragsformular Land OÖ (im Original)
  • Technische Beschreibung (Datenblätter der Module und Wechselrichter)
  • Angebot von einem befugten Unternehmen
  • schriftliche Zustimmung des Netzbetreibers über die technische Anschlussmöglichkeit an das Versorgungsnetz
  • Zählpunktbezeichnung
  • Lageplan mit Standort
  • verbindliche Darstellung der gesicherten Restfinanzierung der Anlage

Die Antragstellung muss spätestens 6 Monate nach der Anmeldung erfolgen

 

Welche Unterlagen sind zur Auszahlung der Förderung erforderlich?

  • Rechnungen und Zahlungsbestätigung (Kopie)
  • Endabrechnungsblatt des Landes OÖ
  • alle erforderlichen Genehmigungs- und Bewilligungsbescheide
  • Foto der Anlage (färbig, 9 x 13 cm, Gesamtansicht)
  • vollständig ausgefülltes Prüfprotokoll nach OVE/ONORM E-8001-6-63 (Elektro-Befund) einer/eines befugten Elektrotechnikerin/s
  • Dokumentation der weiteren Förderbedingungen: 
    - Bestätigung über angebrachte Anzeigentafel (Foto färbig, 9 x 13 cm),
    - Seminarteilnahme eines/r Lehrer/in 
    - Dateneingabe in Internetdatenbank 
    - Projektskizze PV-Schulprojekt

Die zugesagte Landesförderung wird nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen von der Landesstelle ausbezahlt.

 

Wo ist die Förderung einzureichen?

Der Antrag auf die Landesförderung ist im beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Umweltschutz, Kärntnerstraße 10 ‑ 12, 4021 Linz, einzureichen.

 

Der Stromertrag der Photovoltaikanlage ist mittels Anzeige an einer gut sichtbaren Stelle in der Schule anzuzeigen, wie groß muss diese Anzeigetafel sein?

Diese Anzeige sollte mindestens 50 cm x 40 cm groß sein und auch von einiger Entfernung noch lesbar sein. Die Intention dabei ist, dass die Schülerinnen und Schüler, wie auch sämtliche BesucherInnen der Schule die Stromerträge der installierten Anlage deutlich ersehen können, da dies einen wesentlichen Bestandteil der Bewusstseinsbildung darstellt.

 

Wo gibt es weitere Auskünfte und Informationen?

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10 ‑ 12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 7720-14501
E-Mail: us.postooe.gvat
 
und
 
OÖ Energiesparverband
Landstr. 45
A-4020 Linz
0732/7720-14380
officeesv.orat

 

Weitere Fragen

Sind Musikschulen förderfähig?

Nein, die Förderaktion richtet sich an oberösterreichische Schulen, die im Oö. Schulführer angeführt sind (Bundesschulen werden nicht gefördert), Musikschulen sind dort nicht angeführt. Oö. Schulführer: http://www.lsr-ooe.gv.at/cgi-bin/schulen01.asp

 

Auf unser Schule befindet sich bereits eine PV-Anlage, können wir trotzdem mit einer neuen Anlage an der Aktion teilnehmnen?

Eine bestehende Anlage ist kein Hindernis für die Teilnahme, allerdings muss die neue PV-Anlage eigenständig sein, einen eigenen Zählpunkt haben und es darf sich nicht um eine Erweiterung einer bestehenden Anlage handeln.

 

Kann für unsere Schule auch von der Nachbarschule ein/e Lehrer/in am Traininsgseminar teilnehmen?

Nein, eine Lehrperson der teilnehmenden Schule muss am Trainingsseminar des Oö. Energiesparverbandes "Photovoltaik für Lehrer/innen" teilnehmen.

 

Kann die PV-Anlage größer als 3 kWpeak sein?

Ja, gefördert werden allerdings maximal 3 kWpeak.

 

Was passiert, wenn sich eine Bundesschule anmeldet?

Bundesschulen sind im Rahmen dieser Aktion nicht förderfähig, dies wird nach einer allfälligen Anmeldung durch den Energiesparverband mitgeteilt.

 

Welche Auswirkungen hat es, wenn der Schulerhalter den Wettbewerbsregeln unterliegt (z.B. wenn er eine GmbH ist)?

Zur Feststellung der max. möglichen Förderhöhe ist mit der Förderstelle Kontakt aufzunehmen.

 

Gibt es die Möglichkeit, die Sonnenstunden für einen Standort zu erfahren?

Ja, unter: www.doris.ooe.gv.at  -> Umwelt -> Sonnenstunden und Sonnenstrahlung

 

Wieviele Schulen werden gefördert?

Im Rahmen der Förderaktion können bis Juli 2013 mehr als 200 Schulen zu Sonnenschulen werden.

 

Wie hoch ist der Einspeisetarif für Photovoltaik-Anlagen im Rahmen der Aktion?

  • Eine Doppelförderung durch dieses Förderprogramm und das Bundesökostromgesetz (erhöhter Einspeisetarif) ist ausgeschlossen. Der erzeugte Strom muss überwiegend selbst verbraucht werden.
  • Im Falle der Anerkennung als Ökostromanlage besteht eine Abnahmepflicht seitens der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG (www.oem-ag.at) zum Marktpreis gemäß § 20 Ökostromgesetz.Marktpreis siehe Homepage der E-Control GmbH.
  • Alternativ zur Stromlieferung an die OeMAG, kann vom Anlagenbetreiber die ins öffentliche Netz eingespeiste Überschussenergie auch an die Netzbetreiber oder einen sonstigen (Öko-) Stromhändler nach Wahl des Anlagenbetreibers geliefert werden und mit diesem ein Tarif vereinbart werden. Hier besteht keine Abnahmepflicht.

 

Befindet sich die Schule in einer Gemeinde, die aktiv am Programm Energiespargemeinde oder dem Programm Klimarettungsgemeinde des Landes Oberösterreich teilnimmt?

Diese Gemeinden finden Sie unter:
http://www.esv.or.at/gemeinden/energiespargemeinde/e-gem-gemeinden/

bzw.

http://www.klimarettung.at/de/129/

 

Kann eine größere PV-Anlage zu einem Teil über das Landesprogramm (bis 3 kWp) gefördert werden und die restliche Anlage über einen Einspeisetarif (Bundesökostromgesetz) bzw. über eine (Bundes-)Investitionsförderung?

Nein. Die über das Landesprogramm geförderte Anlage muss eigenständig sein und einen eigenen Zählpunkt aufweisen.

 

Ist es aus pädagogischen Gründen nicht sinnvoll, die PV-Anlage gut sichtbar zu montieren?

Auf eine möglichst gut sichtbare Montage der Anlage, bei gleichbleibendem Ertrag und unter Einhaltung aller sonstigen Bestimmungen, sollte geachtet werden.

 

Was ist bei Angeboten zu beachten?

Umfassen diese alle notwendigen Teile wie: Module, Wechselrichter, Anzeige, Verkabelung, Montage, Inbetriebnahme, Mehrwertsteuer

 

Das Schulzentrum beherbergt mehrere Schulen (z.B. Volks- und Hauptschule), alle Schulen haben sich angemeldet, kann ein Zählpunkt genutzt werden?

Ja, es können in diesem Fall zwei Anlagen über diesen Zählpunkt angeschlossen werden, es muss aber

  • jede Schule getrennt einen Antrag stellen
  • in jeder Schule eine Anzeige über den Stromertrag gut sichtbar sein, wenn notwendig müssen mehrere Anzeigen errichtet werden (mit Foto zu belegen)
  • von jeder Schule muss eine Person am Trainingsseminar des O.Ö. Energiesparverbandes "Photovoltaik für O.Ö. Schulen" teilnehmen
  • der Stromverbrauch jeder Schule muss analysiert werden (zumindest rechnerisch)
  • der monatliche Ertrag der Photovoltaikanlage ist zumindest anteilig pro Schule in der vom Land Oberösterreich benannten Internetdatenbank einzutragen
  • das Thema Photovoltaik wird - möglichst klassenübergreifend - in einem Projekt pro Schule bearbeitet

 

Was passiert mit dem PV-Überschuss-Strom, den wir nicht selbst verbrauchen?

Für diesen ins Netz eingespeisten Strom kann man einen Marktpreisantrag bei der OeMAG stellen. Dieser Antrag kann direkt über die Homepage www.oem-ag.at eingeben werden bzw. dort finden Sie auch ein Antragsformular.
Der Marktpreis wird von der Regulierungsbehörde festgesetzt und veröffentlicht (siehe: http://www.e-control.at/de/marktteilnehmer/oeko-energie/marktpreis).

 

Wo muss die Anzeige angebracht werden?

Der Stromertrag der Photovoltaikanlage ist mittels Anzeige an einer gut sichtbaren Stelle in der Schule oder für die Schüler/innen gut sichtbar an oder unmittelbar vor der Schule anzuzeigen.

 

Gibt es eine Möglichkeit der Restfinanzierung durch das Gemeinderessort?

Nach Auskunft der Gemeindereferenten wird diese Aktion nicht aus deren Mitteln kofinanziert.

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