Das neue Förderprogramm hat zum Ziel, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf oö. Schulen zu ermöglichen und das Thema Ökostrom sowie Stromsparen in der Schule zu unterstützen.
Interessierte oö. Schulen können sich mit dem folgenden Formular zu dieser Förderaktion anmelden.
Wer wird gefördert?
Die Förderaktion richtet sich an oö. Schulen, die im oö. Schulführer angeführt sind - Bundesschulen werden nicht gefördert.
Wer stellt den Förderantrag?
Den Förderantrag stellt der/die Schulleiter/in nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulerhalter.
Formal ist der Schulerhalter Antragsteller oder - sofern gegeben - eine bestehende eigene Rechtsperson im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit von Schulen.
Was wird gefördert?
Netzgekoppelte Photovoltaikanlagen von 0,5 bis 3 kWpeak Leistung, die auf oö. Schulen (keine Bundesschulen) neu errichtet werden. Der erzeugte Strom muss überwiegend selbst verbraucht werden (Jahresbilanz).
Hinweis: Allfällige durch die Photovoltaikanlage erforderliche Investitionen in die Infrastruktur der Schulen sind vom Förderprogramm nicht erfasst.
Wie hoch wird gefördert?
Die Förderung beträgt maximal 2.000 Euro/kWpeak. Befindet sich die Schule in einer Gemeinde, die aktiv am Programm Energiespargemeinde oder dem Programm Klimarettungsgemeinde des Landes Oberösterreich teilnimmt (EGEM Förderzusage durch das Land Oberösterreich liegt vor oder Klimarettungsbeitrittserklärung unterfertigt), erhöht sich die Förderhöhe um 500 Euro/kWpeak.
Die maximale Förderungsintensität ist mit 75% der anrechenbaren Investitionskosten begrenzt.
Sind AntragstellerInnen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zum Vorsteuerabzug berechtigt, sind die anrechenbaren Investitionskosten ohne Umsatzsteuer zu bemessen.
Angeregt wird, eine Finanzierung der vom Förderprogramm nicht erfassten Mittel, entweder aus den durch die Stromerzeugung reduzierten Betriebskosten und/oder durch das Lukrieren von Drittmitteln sicher zu stellen.
Wie erfolgt die Teilnahme am Förderprogramm?
Die Antragstellung erfolgt zweistufig:
1. Anmeldung zur Aktion (Formular)
2. Antragstellung
Welche Daten sind zur Anmeldung erforderlich?
Die Anmeldung zur Förderaktion ist ab sofort elektronisch möglich (Formular), folgende Angabe sind erforderlich:
Die Anmeldungen werden gemäß ihrem Eintreffen bei der Förderstelle gereiht.
Welche fachlichen Kriterien sind zu erfüllen?
Welche allgemeinen Kriterien sind zu erfüllen?
Welche Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?
Die Antragstellung muss spätestens 6 Monate nach der Anmeldung erfolgen
Welche Unterlagen sind zur Auszahlung der Förderung erforderlich?
Die zugesagte Landesförderung wird nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen von der Landesstelle ausbezahlt.
Wo ist die Förderung einzureichen?
Der Antrag auf die Landesförderung ist im beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Umweltschutz, Kärntnerstraße 10 ‑ 12, 4021 Linz, einzureichen.
Wo gibt es weitere Auskünfte und Informationen?
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10 ‑ 12
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 7720-14501
E-Mail: us.postooe.gvat
und
O.Ö. Energiesparverband
Landstr. 45
A-4020 Linz
0732/7720-14380
officeesv.orat
Förderkontingent derzeit ausgeschöpft, Anmeldung weiterhin möglich (Ersatzliste)
Sind Musikschulen förderfähig?
Nein, die Förderaktion richtet sich an oberösterreichische Schulen, die im Oö. Schulführer angeführt sind (Bundesschulen werden nicht gefördert), Musikschulen sind dort nicht angeführt. Oö. Schulführer: http://www.lsr-ooe.gv.at/cgi-bin/schulen01.asp
Auf unser Schule befindet sich bereits eine PV-Anlage, können wir trotzdem mit einer neuen Anlage an der Aktion teilnehmnen?
Eine bestehende Anlage ist kein Hindernis für die Teilnahme, allerdings muss die neue PV-Anlage eigenständig sein, einen eigenen Zählpunkt haben und es darf sich nicht um eine Erweiterung einer bestehenden Anlage handeln.
Kann für unsere Schule auch von der Nachbarschule ein/e Lehrer/in am Traininsgseminar teilnehmen?
Nein, eine Lehrperson der teilnehmenden Schule muss am Trainingsseminar des Oö. Energiesparverbandes "Photovoltaik für Lehrer/innen" teilnehmen.
Kann die PV-Anlage größer als 3 kWpeak sein?
Ja, gefördert werden allerdings maximal 3 kWpeak.
Was passiert, wenn sich eine Bundesschule anmeldet?
Bundesschulen sind im Rahmen dieser Aktion nicht förderfähig, dies wird nach einer allfälligen Anmeldung durch den Energiesparverband mitgeteilt.
Welche Auswirkungen hat es, wenn der Schulerhalter den Wettbewerbsregeln unterliegt (z.B. wenn er eine GmbH ist)?
Zur Feststellung der max. möglichen Förderhöhe ist mit der Förderstelle Kontakt aufzunehmen.
Gibt es die Möglichkeit, die Sonnenstunden für einen Standort zu erfahren?
Ja, unter: www.doris.ooe.gv.at -> Umwelt -> Sonnenstunden und Sonnenstrahlung
Wieviele Schulen werden gefördert?
Im Rahmen der Förderaktion können bis Juli 2013 mehr als 200 Schulen zu Sonnenschulen werden.
Wie hoch ist der Einspeisetarif für Photovoltaik-Anlagen im Rahmen der Aktion?
Befindet sich die Schule in einer Gemeinde, die aktiv am Programm Energiespargemeinde oder dem Programm Klimarettungsgemeinde des Landes Oberösterreich teilnimmt?
Diese Gemeinden finden Sie unter:
http://www.esv.or.at/gemeinden/energiespargemeinde/e-gem-gemeinden/
bzw.
http://www.klimarettung.at/de/129/
Kann eine größere PV-Anlage zu einem Teil über das Landesprogramm (bis 3 kWp) gefördert werden und die restliche Anlage über einen Einspeisetarif (Bundesökostromgesetz) bzw. über eine (Bundes-)Investitionsförderung?
Nein. Die über das Landesprogramm geförderte Anlage muss eigenständig sein und einen eigenen Zählpunkt aufweisen.
Ist es aus pädagogischen Gründen nicht sinnvoll, die PV-Anlage gut sichtbar zu montieren?
Auf eine möglichst gut sichtbare Montage der Anlage, bei gleichbleibendem Ertrag und unter Einhaltung aller sonstigen Bestimmungen, sollte geachtet werden.
Was ist bei Angeboten zu beachten?
Umfassen diese alle notwendigen Teile wie: Module, Wechselrichter, Anzeige, Verkabelung, Montage, Inbetriebnahme, Mehrwertsteuer
Das Schulzentrum beherbergt mehrere Schulen (z.B. Volks- und Hauptschule), alle Schulen haben sich angemeldet, kann ein Zählpunkt genutzt werden?
Ja, es können in diesem Fall zwei Anlagen über diesen Zählpunkt angeschlossen werden, es muss aber
Was passiert mit dem PV-Überschuss-Strom, den wir nicht selbst verbrauchen?
Für diesen ins Netz eingespeisten Strom kann man einen Marktpreisantrag bei der OeMAG stellen. Dieser Antrag kann direkt über die Homepage www.oem-ag.at eingeben werden bzw. dort finden Sie auch ein Antragsformular.
Der Marktpreis wird von der Regulierungsbehörde festgesetzt und veröffentlicht (siehe: http://www.e-control.at/de/marktteilnehmer/oeko-energie/marktpreis).
Wo muss die Anzeige angebracht werden?
Der Stromertrag der Photovoltaikanlage ist mittels Anzeige an einer gut sichtbaren Stelle in der Schule oder für die Schüler/innen gut sichtbar an oder unmittelbar vor der Schule anzuzeigen.
Gibt es eine Möglichkeit der Restfinanzierung durch das Gemeinderessort?
Nach Auskunft der Gemeindereferenten wird diese Aktion nicht aus deren Mitteln kofinanziert.